Zudem müssen die Grundrechtsbeeinträchtigungen zu den verfolgten öffentlichen Interesse in einem vernünftigen Verhältnis stehen ("proportionate to the legitimate aim pursued" und "relevant and suffi- 467 468 cient" reasons) und deshalb für die Betroffenen zumutbar sei. Für die Begründung eines gesetzlichen Zwangs zu einer Militärdienstleistung ohne Unterbrechung stellen sich insbesondere folgende Anforderungen: i. Ausschöpfung personeller Alternativen