• Die Verpflichtung zu einer Dienstleistung am Stück kann für die betroffenen Dienstpflichtigen bei 463 einer objektivierten Betrachtungsweise zu intensiven Beeinträchtigungen der persönlichen Lebensgestaltung, der Familienplanung oder des beruflichen Werdegangs führen, die mit einer gestaffelten Dienstleistung nicht verbunden wären. Die Möglichkeiten und die Voraussetzungen zur Verpflichtung zu einem Dienst ohne Unterbrechung sind deshalb formalgesetzlich zu regeln.