Nicht nur die zwangsweise Begründung eines Sonderstatusverhältnisses, sondern auch der wesentli- 456 che Inhalt dieser besonderen Rechtsbeziehung bedarf einer hinreichend und angemessen be- 457 stimmten gesetzlichen Grundlage (Erfordernis des Rechtssatzes). Das Erfordernis des Rechtssatzes verlangt, dass die gesetzliche Grundlage so formuliert ist, dass der Rechtsunterworfene die Folgen seines Handelns sowie seine Verpflichtungen gegenüber dem Staat mit angemessener Sicherheit 458