a) Gesetzliche Grundlage (insb. Art. 5 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 1 BV) Nicht nur die zwangsweise Begründung eines Sonderstatusverhältnisses, sondern auch der wesentli- 456 che Inhalt dieser besonderen Rechtsbeziehung bedarf einer hinreichend und angemessen be- 457 stimmten gesetzlichen Grundlage (Erfordernis des Rechtssatzes).