3. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ausgestaltung einer gesetzlichen Verpflichtung Die verfassungsrechtlich vorgesehene und gesetzlich ausgeführte Militärdienstpflicht beschränkt in verschiedener Hinsicht die Grundrechte der Dienstpflichtigen. Abgesehen von der hier nicht zu erläu- 454 ternden besonderen Rechtfertigungsbedürftigkeit einer staatlichen Verpflichtung zur Lebensgefähr- 455 dung sind die mit der Erfüllung der Militärdienstpflicht einhergehenden Beschränkungen insbesondere der persönlichen Freiheit einschliesslich des Rechts auf Privat- und Familienleben, der Meinung-