2. Das Dienstverhältnis als Sonderstatusverhältnis Das militärische Dienstverhältnis stellt ein besonderes Rechtsverhältnis bzw. ein Sonderstatusverhält- 451 nis dar. Das besondere Rechtsverhältnis wird in der Verfassung durch die allgemeine Wehrpflicht (Art. 59 Abs. 1 BV) vorgesehen und insbesondere durch das MG, die entsprechenden Ausführungsverordnungen und das Dienstreglement (DR 04) konkretisiert.