15 MG die Möglichkeit geschaffen, Dienstpflichtige für einen bestimmten Grad, ein Kommando oder eine Funktion zu verpflichten. Diese Verpflichtung kann nicht nur analog für die Wahl der Dienstform eingeführt werden. Zur Sicherstellung einer genügenden Zahl an Milizkadern in den Durchdienerformationen ist an sich auch die Statuierung eines Zwangs zu einem Grad als DD nicht ausgeschlossen. Allerdings stellt sich die Frage, wie sinnvoll ein solcher Zwang insbesondere für Offiziersgrade ist. Die heute in Art. 15 MG bestehende Möglichkeit wird in der Praxis überwiegend nur für Unteroffiziersgrade sowie für einzelne Spezial Of, z.B. der Genie angewendet.