ben, solange es immer wieder zu einem Wechsel der Truppen kommt. Unvereinbar mit einer "société 449 libérale" wäre, die Dienstdauer so zu verlängern, dass daraus Berufssoldaten entstünden. Hält man (wie in diesem Gutachten) die Möglichkeit der Einführung einer gesetzlichen Pflicht zum Durchdienen im Blick auf mögliche ernsthafte Anforderungen der Sicherheit von Menschen und Land für verfassungsrechtlich zulässig, so müssen allerdings bei der Ausgestaltung dieser Verpflichtung die Vorga- 450 ben der Verfassung eingehalten werden.