III. Verfassungsrechtliche Grenzen eines gesetzlichen Zwangs zum Durchdienen Art. 54a MG beschränkt den Anteil eines Rekrutenjahrgangs, der seinen Ausbildungsdienst am Stück leisten kann, auf 15 %. Bereits heute lässt sich das zulässige Kontingent an DD nicht ausschöpfen. Die Zahl der DD war in den letzten Jahren gar leicht rückläufig. Dies obwohl während der ganzen RS 443 noch in das Durchdienermodell gewechselt werden kann (Durchlässigkeit).