Der Anteil an militärischem Personal im Kader von Durchdienerformationen darf so hoch sein, 441 dass die Milizkader in der gesamten Armee nach wie vor das quantitative Übergewicht bilden. 2) Die Schlüsselfunktionen müssen bei einem Einsatz der Durchdienerformationen, jedenfalls wo dieser planbar ist, wesentlich durch Milizoffiziere und -Unteroffiziere besetzt sein. Die Führung der Durchdienerformationen im Einsatz durch Berufskader muss die Ausnahme darstellen. 3) Die Grundausbildung der Durchdienerformationen kann überwiegend oder gänzlich militärischem Personal übertragen werden.