c) Zusammenfassung Soll im Grundsatz am Milizprinzip festgehalten werden, sind demnach einer Professionalisierung des Kaders der Durchdienerformationen und damit implizit auch einer Erhöhung der Quote an Durchdienern verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Die Anhebung der Quote der Durchdiener setzt demnach eine fortlaufende Evaluierung der Entwicklung bei der Kaderzusammensetzung voraus. Lassen sich die genannten Vorgaben nicht einhalten, ist entweder die Zahl der DD zu verringern, oder es muss eine Verfassungsänderung zur Diskussion gestellt werden.