Eine sachlich begründete Professionalisierung der einsatzbezogenen Führung gewisser Durchdiener- 436 formationen wird durch die Verfassung jedoch nicht ausgeschlossen. Neben den Berufsformationen 437 lassen sich in beschränktem Rahmen auch Elemente einer allgemeinen Wehrpflichtarmee , die par- 438 439 tiell zu einem gemischten Wehrpflichtmodell führten, verfassungsrechtlich rechtfertigen.