Bei der Beurteilung des Verhältnisses zwischen dem Miliz- und Berufsanteil ist deshalb vor allem auf die ausgeübten Funktionen abzustellen. Doch für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Professionalisierung von Kaderpositionen in Durchdienerformationen muss auch der mit dem Milizprinzip traditionell verbundene Kontrollzweck beachtet werden. Der Einsatz von Milizkadern stellt ein republikanisches Element der zivilen Kontrolle und Begrenzung des staatlichen Gewaltmonopols dar.