a) Quantitative Gesichtspunkte Im Grundsatz gilt, dass den Milizoffizieren und -unteroffizieren in quantitativer bzw. zahlenmässiger Hinsicht in der Schweizer Armee das Übergewicht zukommen muss. Sollte sich das Milizprimat im Kader – unabhängig ob in Durchdiener- oder WK-Formationen – nicht aufrechterhalten lassen, bedarf es einer Verfassungsänderung, die den de facto Übergang zu einer partiellen allgemeinen Wehrpflichtarmee de jure legitimiert.