• Die Aufträge dürfen durch Milizkader oder Milizformationen nicht wirksam erfüllt werden können. Das trifft insbesondere dann zu, wenn zu erwarten ist, dass innerhalb der voraussichtlichen Reaktionszeit (Verfügbarkeit) für die zu erwartende Einsatzdauer (Permanenz) keine ausreichende Zahl (Mengengerüst) an hinreichend befähigten (Qualität) Milizkadern zur Disposition stehen wird.