• Abweichungen vom Milizprinzip müssen "funktionsbedingt" oder "funktionsnotwendig" und für die 429 Erfüllung der Aufgaben der Armee erforderlich sein. Art. 101 MG umschreibt Aufgaben, zu deren Erfüllung Berufsformationen gebildet werden können. Art. 101 Abs. 1 lit. d MG weist jedoch einen sehr offenen Wortlaut auf und erlaubt so die Schaffung von Berufsformationen beinahe in sämtlichen Bereichen der Armee. Die als Voraussetzung genannten Erfordernisse der sofortigen Verfügbarkeit bzw. der speziellen Ausbildung nach lit.