II. Verfassungsrechtliche Vorgaben bezüglich des Anteils an militärischem Personal im Kader von Durchdienerformationen 1. Zulässige Ausnahmen vom Milizprinzip Das Verhältnis zwischen den professionellen Elementen der Schweizer Armee und dem Milizprinzip 428 wird im Gutachten SCHINDLER mit Hinweisen auf die relevanten Materialien eingehend dargelegt. Mit Verweis auf diese Ausführungen kann an dieser Stelle zusammenfassend festgehalten werden: