3) die Präsenz der Armee und die Einsatzbereitschaft aus dem Stande durch die Bedrohungslage und/oder die Anforderungen einer hinreichenden Fachausbildung sachlich begründet ist; 4) die Erhöhung der Zahl der DD die Subsidiarität der Aufgaben des Assistenzdienstes beachtet und insbesondere nicht zur Kompensation der ungenügenden Alimentierung und Zusammenarbeit der kantonalen Polizeikräfte erfolgt. Dies setzt zum einen eingehende Analyse der Auswirkungen einer Erhöhung des Durchdieneranteils auf die Armeeorganisation voraus.