das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot für Einsätze, die eine rasche Unterstützung der zivilen Behörden durch die Armee erfordern, als unproblematisch. Sofern sich ein Auftrag jedoch im Voraus planen lässt und dieser sowohl mit WK-Truppen als auch mit Durchdienerformationen erfüllt werden kann (wie z.B. der Assistenzdienst für das WEF), sind die Einsatzlast, aber auch die daraus 427 resultierende Führungs- und Praxiserfahrungen auf beide Dienstleistungsformen zu verteilen. Der Assistenzdienst kann deshalb nicht vorrangig den DD vorbehalten werden.