Zu Recht wird Armeebericht 2010 festgehalten, dass künftig eine grössere Zurückhaltung bezüglich 425 Unterstützungsleistungen zugunsten der zivilen Behörden angezeigt ist. Bei der Beurteilung der sachlichen Begründetheit einer Erhöhung des Anteils der DD (vgl. oben) bedarf es deshalb einer Evaluation der Frage, ob und wie weit der Bedarf an Einsatzkräften der Armee durch die Versäumnisse der Kantone bei der Alimentierung und interkantonalen Koordination ihrer Polizeikräfte entsteht.