Diensttagen lediglich 4,5 % erforderlich gewesen wä- 417 ren, wenn die Kantone die Lücken in ihren Polizeikorps geschlossen hätten. Der Beizug der Armee für Aufgaben, die bei hinreichender Personalausstattung durch die Polizeikorps der Kantone erfüllt 418 werden könnten, ist in verschiedener Hinsicht verfassungs- und völkerrrechtlich problematisch. Bereits aufgrund der föderalistischen Kompetenzverteilung nach Art. 43a und Art.