b) Subsidiarität der sog. Sicherungseinsätze und Aufgabenabgrenzung Art. 58 Abs. 2 BV und Art. 1 Abs. 3 lit. a MG sehen vor, dass die Armee die zivilen Behörden zur Ab- 413 wehr schwerwiegender Bedrohungen unterstützen kann. In den Führungsreglementen sowie im 414 SIPOL B 2000 wird dieser Auftrag zur Unterstützung der Gefahrenabwehr zu einem Auftrag zur 415 Unterstützung der Gefahrenprävention umgedeutet und damit tendenziell ausgeweitet. Art. 1 Abs. 3 und Art.