Andernfalls werden Elemente eines stehenden Heers eingeführt, die sich mit Art. 58 Abs. 1 BV nicht vereinbaren lassen. Die Festlegung der voraussichtlichen, typischen Einsätze von Durchdienerformationen muss im MG (z.B. im Anschluss an Art. 75 MG) erfolgen. Art. 54a MG behandelt nur die Ausbildungsdienste der DD und deckt die Einsätze dieser Bereitschaftsformationen nicht ab.