Ausser Frage steht, dass eine Einsatzplanung für Durchdienerformationen für den Ordnungsdienst 404 (Art. 83 MG) schon staatspolitisch nicht in Frage kommt . Zudem sollen Durchdienerformationen und genauso WK-Truppen nicht über eine längere Zeit für simple polizeiliche Aufgaben, wie z.B. den Objektschutz bei ausländischen Vertretungen oder internationalen Organisationen in bestimmten Kantonen, eingesetzt werden, nur weil diese einen ausgewiesenen Unterbestand an Polizeikräften haben. Dies verletzt verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Vorgaben des Einsatzes der Armee und der Militärdienstpflicht (dazu nachfolgend Ziff.