68 MG) aus dem Stande oder für eine längere Dauer eingesetzt werden sollen oder die im Rahmen eines gestaffelten Dienstmodells nicht mehr oder nur noch bedingt ihre Funktion erfüllen können. Dies trifft insbesondere für die Truppen zur Sicherung der Lufthoheit, Truppen zur Katastrophenhilfe, Truppen zur raschen Unterstützung der zivilen Behörden bei besonderen Ereignissen oder Truppen zum Schutz relevanter Infrastrukturanlagen oder von Anlagen, die gefährliches Material enthalten, zu. Ausser Frage steht, dass eine Einsatzplanung für Durchdienerformationen für den Ordnungsdienst 404 (Art.