• Aufgrund der langen Dienstzeit am Stück für Subalternoffiziere ist davon auszugehen, dass die Führung der Durchdienerverbände durch Milizkader nicht sichergestellt werden kann. Eine gesetzliche Verpflichtung zu einem bestimmten Grad im Rahmen eines Dienstes ohne Unterbrechung lässt sich gestützt auf Art. 15 MG m.E. nicht rechtfertigen und bedürfte einer gesonderten gesetzlichen Grundlage. Mit einer Erhöhung der Zahl an DD wird deshalb tendenziell auch das Bedürfnis nach professionellen Subalternoffizieren zunehmen.