Sofern die Anhebung des Anteils der DD eine überwiegende oder gänzliche Professionalisierung aller Kaderpositionen befürchten liesse, würde dies zu einer de facto Abkehr von der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Milizarmee und der 395 Einführung einer Wehrpflichtarmee mit professionellem Kader führen. Mit dieser Feststellung soll nicht bestritten werden, dass die Armee heute für verschiedene Funktionen und für spezielle Aufträge (vgl. 101 MG) einen wachsenden Bedarf an professionellen Unteroffizieren und Offizieren hat.