Eine Erhöhung des Anteils der DD setzt demnach aus verfassungsrechtlicher Sicht eine eingehende Analyse der Auswirkungen der Erhöhung auf die aktiven Verbände voraus. Insbesondere ist zu prüfen, ob die in der Armeeorganisation ausgewiesenen Truppenkörper soweit mit Mannschaft und Kadern ausgefüllt werden können und hinreichend mit Material und Infrastruktur ausgestattet sind, dass die zugewiesenen Aufträge erfüllbar und die dazu erforderliche Ausbildung durchführbar sind. Dabei gilt es insbesondere zu beachten, dass ein DD zu einem Verlust von 6 WK-Soldaten führt, da dieser seine 6 WKs nicht zu leisten hat.