Im Grundsatz muss gelten, dass die Erhöhung des Anteils an DD eines Rekrutenjahrgangs die Funktionsfähigkeit des Systems einer gestaffelten Dienstleistung und einer längeren Phase einer aktiven Militärzugehörigkeit nicht in Frage stellen darf. Die Prüfung der Einhaltung dieses Grundsatzes ist keine juristische, sondern in erster Linie eine armeeorganisatorische Frage. Eine Erhöhung des Anteils der DD setzt demnach aus verfassungsrechtlicher Sicht eine eingehende Analyse der Auswirkungen der Erhöhung auf die aktiven Verbände voraus.