zu vereinbaren. Das Durchdienermodell kann deshalb das WK-Modell nur ergänzen, nicht aber gleichwertig an dessen Seite treten oder es gar ersetzen. c) Voraussetzungen einer Erhöhung des Durchdieneranteils Aus der Bundesverfassung lassen sich keine konkreten Prozentangaben, deren Einhaltung die Verfassungskonformität des gewählten Durchdieneranteils gewährleistet, ableiten. Definiert werden können jedoch Kriterien und Voraussetzung, die zu beachten sind, damit eine Erhöhung der Durchdienerquote verfassungsmässig bleibt. i. Funktionsfähigkeit des WK-Modells