Mit Blick auf das mit dem Milizprinzip verbundene Verbot eines stehenden Heeres wäre dagegen eine unabhängig von der Bedrohungslage erfolgende Erhöhung des Bereitschaftspotenzials (Verfügbarkeit ausgebildeter Truppen) problematisch. Durch die Erfüllung der Dienstpflicht ohne Unterbrechung stehen die DD nach der Absolvierung ihrer Grundausbildung (i.d.R. 21 Wochen) für weitere fachbezogenen Ausbildungen bereit (Ausb D DD). Diese zusätzliche Ausbildung sowie die Tatsache, dass sich die DD im Dienst befinden und nicht wie WK-Verbände einberufen werden müssen, lässt sie für praktische Einsätze der Armee als geeignet erscheinen.