b) Verhältnis des Durchdienermodells zum Milizprinzip Das Durchdienermodell zeigt Charakteristika unterschiedlicher Formen der Organisation des Militärwesens; diese Charakteristika sind teils typisch für die Milizarmee, teils wesensmässig Merkmale der Wehrpflichtarmee. 1) Die Dienstleistung ohne Unterbrechung erfolgt im Rahmen der Wehrpflicht gemäss Art. 59 Abs. 1 Satz 1 BV und nicht gestützt auf ein (arbeitsrechtliches) Vertragsverhältnis. Es handelt sich des- 385 halb bei den DD weder um Berufs- noch Zeitmilitär, sondern um Mitglieder der Miliz.