Das Armeeleitbild XXI konkretisiert das schweizerische Milizsystem, wie es sich bis zur Armeereform XXI durch die Armeeorganisation und namentlich die Ausgestaltung der Gesetzgebung zur militärischen Verteidigung entwickelt hat und stellt dabei auf verschiedene durch DIETRICH SCHINDLER nicht als verfassungswesentlich qualifizierte Merkmale ab. "Militärisch kennzeichnet sich das Milizsystem durch eine Organisation, die alle Männer im wehrpflichtigen Alter erfasst, sie einer in der Regel kurzen Grundausbildung unterwirft, fest in Formationen einteilt und in periodischen Kursen und Truppenzusammenzügen Wissen und Können auffrischen und erweitern lässt."