Sinn und Zweck des Milizsystems können heute – wie bereits bei seiner frühen praktischen Anwendung in der attischen Demokratie – vor allem in der Verflechtung und damit in der Kontrolle und Prä- 381 gung der Staatsmacht und der Armee durch den Bürger gesehen werden. Die Beteilung des Bürgers ist jedoch nach schweizerischem Verständnis nicht nur ein Kontrollelement und Ausdruck des (republikanischen) Misstrauens gegenüber dem Staatswesen, sondern ganz wesentlich auch eine 382