Eine Legaldefinition des Begriffs der "Miliz" findet sich in der Militärgesetzgebung jedoch nicht. Sinn und Zweck des Milizsystems können heute – wie bereits bei seiner frühen praktischen Anwendung in der attischen Demokratie – vor allem in der Verflechtung und damit in der Kontrolle und Prä- 381 gung der Staatsmacht und der Armee durch den Bürger gesehen werden.