Als Charakteristika mit Verfassungsrang werden insbesondere das Verbot einer Berufsarmee, die allge- 379 meine Wehrpflicht und die Führung der militärischen Formationen durch Milizkader qualifiziert. Das Merkmal Milizprimat bei der Führung der Milizarmee erweist sich insbesondere als bedeutsam für die mit Armee XXI eingeführte Praxis des Durchdienens. Die Staatspraxis hat sich dieser Auffassung überwiegend angeschlossen.