SCHINDLER differenziert in seinem Gutachten zwischen verfassungswesentlichen 378 Merkmalen und nicht verfassungswesentlichen Merkmalen des schweizerischen Milizsystems. Als Charakteristika mit Verfassungsrang werden insbesondere das Verbot einer Berufsarmee, die allge- 379 meine Wehrpflicht und die Führung der militärischen Formationen durch Milizkader qualifiziert.