369 "Unter einer Wehrpflichtarmee versteht man eine Streitmacht, die sich überwiegend aus Wehrpflichtigen zusammensetzt, die bereits im Frieden zu einem Grundwehrdienst von längerer Dauer einberufen werden. […] Im Gegensatz zur Milizarmee findet sich in den Wehrpflichtarmeen auch eine höhere Anzahl von freiwillig dienenden Soldaten. Sie bilden zum Teil oder gänzlich das Führung- und Ausbildungskorps der Streitkräfte und besetzten die Spezialpositionen." (KLEIN, S. 14 f.). Vgl. auch FRÖHLER, S. 124 ff.; HALTINER/SZVIRCSEV TRESCH, S. 38; Gutachten SCHINDLER: VPB 65 (2001), Nr. 38, S. 441; BBl 1997 I 1, Botsch. VE 96, S. 237.