366 M.w.H. Gutachten SCHINDLER; VPB 65 (2001), Nr. 38, S. 439 ff. und S. 444 ff. 367 Vgl. BURCKHARDT, S. 108 f. mit Verweis auf den Bericht der Revisionskommission der Tagsatzung aus dem Jahre 1833. 368 Eine Berufsarmee ist in aller Regel eine Freiwilligenarmee. Die Begriffe sind aber nicht deckungsgleich. Es gibt auch freiwillige Miliztruppen, gl. M. AUBERT, Petit commentaire, Art. 58, Rz. 4. Zum Begriff der Freiwilligenarmee vgl. KLEIN, S. 15; HALTINER, Freiwilligenmiliz.