Die Milizidee gründet hier massgeblich in der Auffassung, dass die Aufgabe der Verteidigung des Staates nicht hauptberuflich ausgeübt werden soll. In Friedenszeiten sollen die Mitglieder der Bürgermiliz nach kurzen Ausbildung wieder in ihre angestammten Berufe zurückkehren. Aus der Literatur insbesondere des 18. Jahrhunderts lassen sich drei Kriterien ableiten, die eine Milizarmee wesentlich prägten: "Erstens handelt es sich um Truppen aus Landesbewohnern, zweitens werden sie lediglich zu Verteidigungszwecken und drittens nur im Notfall, das heisst ad hoc aufgebo- 372 ten" .