Der Begriff verweist auch auf die Nebenamtlichkeit der Tätigkeit und die damit einhergehende geringere Ausbildung, Erfahrung und Präsenz der Truppen im Vergleich zu einem stehenden Heer. Der Ausdruck Miliz wird im deutschen Sprachgebrauch teilweise auch für paramilitärische Organisationen gebraucht, die keine 362 feste oder staatlich kontrollierte Struktur aufweisen. In der politischen Kultur der Schweiz bezeichnet der Begriff die freiwillige und ehren- sowie nebenamtliche Beteiligung des Bürgers am Staats- und 363 Gemeinwesen. Art. 58 Abs. 1 BV stellt die Nachführung des in Art.