1. Verfassungsrechtliche Vorgaben an die Höhe der Durchdienerquote a) Milizprinzip (Art. 58 Abs. 1 BV) Die verfassungsrechtlichen Grenzen des Modells einer Militärdienstleistung am Stück werden nicht 357 nur, aber doch primär durch das Milizprinzip von Art. 58 Abs. 1 BV festgelegt. Die Auslegung des Verfassungsrechts hat sich – wie die Auslegung des Gesetzesrechts – an den klassischen Auslegungselementen (grammatikalisches, systematisches, historisches, geltungszeitliches und telelogisches Element) zu orientieren. Die Elemente stehen dabei in einem gleichgeordneten Ergänzungs- 358