risches Personal, das wie die übrigen AdA in Stäben und Einheiten eingeteilt ist, leistet jedoch unter 355 den gleichen Bedingungen Militärdienst wie die übrigen AdA (Ziff. 27 Abs. 5 DR 04 ). Allerdings wird 356 die Dienstleistung des Zeitmilitärs nicht an die Ausbildungsdienstzeit angerechnet. Das Zeitmilitär hat demnach seine Ausbildungsdienstpflicht in ihren Formationen zu absolvieren.