Die Ausbildung absolvieren die DD in einer Rekrutenschule (RS) der jeweiligen Truppengattung. Nach der 18- bzw. 21-wöchigen Grundausbildung (allg. Grundausbildung, fachbezogene Grundausbildung, Verbandsausbildung) werden die DD in Bereitschaftsverbände eingeteilt und absol- 352 vieren den Ausbildungsdienst für DD. Die DD können zum Assistenzdienst (Art. 67 ff. MG) aufgeboten werden, sofern sie über die erforderliche Ausbildung verfügen (mindestens Verbandsausbildung 353 1). Die DD lassen sich zudem für die Unterstützung der Ausbildung in den Lehrverbänden einset- 354