Der Anteil dieser sog. Durchdiener (DD) wird durch Art. 54a Abs. 3 MG auf maximal 15 % eines Rekrutenjahrgangs begrenzt. Sofern kein Bedarf der Armee besteht, können gemäss Art. 54a Abs. 1 MG auch weniger Anträge für einen Dienst am Stück berücksichtigt werden. Nach dem Absolvieren der je nach Dienstgrad vorgesehenen Diensta- 350 ge gehören die DD der Reserve an und werden wie die anderen Angehörigen der Armee (AdA) ab dem 30. Altersjahr aus dem Militärdienst entlassen (Art.