In solchen Katastrophenfällen gibt es auch völkerrechtliche Pflichten über die Landesgrenzen hinaus (z.B. bei einem schweren Erdbeben am Oberrhein). Das Leistungsprofil setzt m.E. den Bedarf für Katastrophenhilfe in der Schweiz und im grenznahen Ausland mit 150 Armeeangehörigen viel zu tief an. Dasselbe gilt für den Bedarf an Armeeangehörigen und besonderem Material für die humanitäre Hilfe im Ausland. 346 Vgl. zu solchen Entwicklungen einer Verteidigungsaufgabe Armeebericht 2010, vom 1. Oktober 2010, S. 41, 45, 52. 347 Vgl. besonders Ziff. 4.2.1.