• Das Gutachten kommt u.a. zum klaren Ergebnis, dass es mehrere spezifische völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz zur Verhütung oder zum Abwehren von bewaffneten Konflikten und anderen Notständen gibt. So hat der dauernd neutrale Staat gewisse Verhinderungspflichten (z.B. betr. Transittransporten) sowie gewisse Enthaltungspflichten (z.B. bezüglich Rüstungsexporte in bewaffnete Konflikte). Die in der Schweiz präzis nötigen und zumutbaren Kompetenzen sind noch zu bestimmen.