Ist ein Kanton überfordert, so muss er die Kantone des Regionalabkommens und danach über das Interkantonale Konkordat IKAPOL weitere Kantone um Unterstützung ersuchen. Der Satz im Armeebericht 2010 (S. 51): "So kann die Armee die Polizei beim Schutz von Personen, Objekten oder Veranstaltungen oder das Grenzwachtkorps bei seiner Kontrolltätigkeiten sowie im logistischen Bereich unterstützen" beschreibt eine m.E. verfassungsrechtlich nicht vorgesehene Armeeaufgabe. Die Armee ist nicht die "strategische Reserve" des Landes in Belangen der Si- cherheits- und Ordnungspolizei.