Auftragsgemäss soll im Rahmen dieses Gutachtens das vorgelegte Leistungsprofil auch kurz nach den Gesichtspunkten beurteilt werden, welche sich aus den Anforderungen des Bundesverfassungsrechts und des Völkerrechts an die Verteidigungskompetenz ergeben. Dass rechtliche Gesichtspunkte des Armeeeinsatzes nur Teilaspekte der Leistungen der Armee darstellen, ist offensichtlich, stehen doch sicherheitspolitische oder finanzielle Gesichtspunkte mehr im Vordergrund. Im Einzelnen sollten m.E. aus rechtlicher Sicht folgende Punkte besonders bedacht werden: