340 Es ist denkbar, dass die EU in einem europäischen bewaffneten Konflikt (wie die OSZE) vom Sicherheitsrat ein Mandat zur Durchführung von friedenssichernden Massnahmen nach Art. 53 UN-Charta bekommt, welches eine Beteiligung der Schweiz nach Art. 66 MG erlaubt. Sowohl der Sicherheitsrat als auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen haben die EU schon als entsprechendes "Regionalabkommen" qualifiziert (vgl. S/Res/713 (1991) vom 25.09.1991; S/Res/727 (1992) vom 8.1.1992), Art. 93a des "2005 World Summit Outcome", A/Res/60/1, 24.10.2005).